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Was ist der Zweck eines Wertgutachtens? Mein Gutachten verschafft Ihnen Sicherheit für Ihre Entscheidungen bei
- Kauf, Verkauf oder Vermietung
- Erbschaft oder Schenkung
- Feststellung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Bewertung von Pflichtteilsansprüchen
- Scheidung (Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen)
- Finanzierung und Umschuldung
- oder wenn Sie es einfach wissen möchten.
Zu meinem Spezialgebiet gehören die Bewertung von
- unbebauten Grundstücken
- bebauten Grundstücken
- Eigentumswohnungen
- Ein- und Zweifamilienhäusern
- Doppelhaushälften
- Mehrfamilienhäusern
- Erbbaurechten
- sowie die Bewertung von Rechten Dritter an Grundstücken wie zum Beispiel Altenteilen, Wohn- und Nießbrauchsrechten und anderen Nutzungsrechten Dritter
Schwerpunktmäßig bin ich im Landkreis Harburg, für diesen Bereich bin ich auch in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte bestellt, tätig.
Aber auch in den angrenzenden Bereichen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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